Lohngruppen im Baugewerbe: Tarifvertrag, Eingruppierung und Gehaltstabelle 2026

Die korrekte Eingruppierung in Lohngruppen ist eine der fehleranfälligsten Aufgaben in der Baulohnabrechnung. Falsche Einstufungen führen zu Nachforderungen, Ärger mit der Sozialkasse und im schlimmsten Fall zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Dieser Leitfaden verschafft Ihnen Klarheit über die tariflichen Lohngruppen, aktuelle Stundenlöhne und die wichtigsten Regeln der Eingruppierung.

Der BRTV: Grundlage der Lohngruppen

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) bildet die Grundlage für die Eingruppierung gewerblicher Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Er ist allgemeinverbindlich erklärt — das bedeutet, er gilt für alle Baubetriebe, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Geltungsbereich

Der BRTV gilt für:

  • Betriebe des Bauhauptgewerbes (Hochbau, Tiefbau, Straßenbau)
  • Abbruch- und Sprenggewerbe
  • Gerüstbaugewerbe
  • Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen

Nicht erfasst sind Betriebe des Ausbaugewerbes (z. B. Maler, Elektriker), die eigenen Tarifverträgen unterliegen.

Die sechs Lohngruppen im Überblick

Lohngruppe 1: Werker / Maschinenwerker

Tätigkeitsprofil:

  • Einfache Bau- und Montagearbeiten
  • Zuarbeiten, Transport- und Räumarbeiten
  • Bedienung einfacher Baumaschinen
  • Keine Ausbildung erforderlich

Typische Berufsbilder: Bauhelfer, Hilfsarbeiter, einfache Maschinenbediener

Lohngruppe 2: Fachwerker / Maschinisten

Tätigkeitsprofil:

  • Fachlich begrenzte Arbeiten (teil-)selbstständig ausführen
  • Bedienung von Baumaschinen, die besondere Fertigkeiten erfordern
  • Mindestens eine Baustellensaison Berufserfahrung oder vergleichbare Qualifikation

Typische Berufsbilder: Angelernte Bauarbeiter, Baggerfahrer, Kranführer (einfache Krane)

Lohngruppe 3: Facharbeiter

Tätigkeitsprofil:

  • Fachgerechte Ausführung von Bauarbeiten auf Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Selbstständiges Arbeiten nach Anweisung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Bauberuf

Typische Berufsbilder: Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Fliesenleger

Lohngruppe 4: Spezialfacharbeiter

Tätigkeitsprofil:

  • Besonders hochwertige oder schwierige Facharbeiten
  • Zusatzqualifikation oder langjährige Spezialisierung
  • Oft Übernahme von Sonderaufgaben

Typische Berufsbilder: Spezialisierte Schalungsbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer mit Sonderqualifikation

Lohngruppe 5: Vorarbeiter

Tätigkeitsprofil:

  • Fachliche Leitung einer Arbeitsgruppe oder Kolonne
  • Eigenverantwortliche Arbeitsausführung mit Weisungsbefugnis
  • Verantwortung für Arbeitsqualität und -fortschritt

Typische Berufsbilder: Vorarbeiter, Kolonnenführer, Baumaschinenmeister

Lohngruppe 6: Werkpolier

Tätigkeitsprofil:

  • Leitung und Überwachung von Bauarbeiten
  • Verantwortung für größere Baustellenbereiche
  • Schnittstelle zwischen Bauleitung und gewerblichen Mitarbeitern
  • In der Regel Prüfung zum Werkpolier/Geprüften Polier

Typische Berufsbilder: Werkpolier, Geprüfter Polier

Aktuelle Stundenlöhne 2026

Tarifgebiet West (einschließlich Berlin)

LohngruppeBezeichnungStundenlohn 2026
LG 1Werker15,25 € (Mindestlohn)
LG 2Fachwerker17,82 €
LG 3Facharbeiter21,58 €
LG 4Spezialfacharbeiter23,20 €
LG 5Vorarbeiter24,52 €
LG 6Werkpolier26,10 €

Tarifgebiet Ost (ohne Berlin)

LohngruppeBezeichnungStundenlohn 2026
LG 1Werker15,25 € (Mindestlohn)
LG 2Fachwerker17,18 €
LG 3Facharbeiter20,45 €
LG 4Spezialfacharbeiter21,95 €
LG 5Vorarbeiter23,18 €
LG 6Werkpolier24,65 €

Hinweis: Die angegebenen Werte sind Richtwerte auf Basis der letzten Tarifverhandlungen. Die exakten Sätze können je nach Tarifabschluss variieren.

Regeln der Eingruppierung

Grundsatz: Tätigkeit vor Qualifikation

Die Eingruppierung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Berufsabschluss. Das bedeutet:

  • Ein Maurer (LG 3) ohne Gesellenbrief, der seit Jahren Maurerarbeiten fachgerecht ausführt, kann in LG 3 einzustufen sein
  • Ein Geselle (LG 3) mit Vorarbeiteraufgaben muss in LG 5 eingestuft werden
  • Ein Meister, der einfache Helfertätigkeiten ausführt, könnte theoretisch in LG 1 eingestuft werden (praktisch selten relevant)

Mischarbeiten

Wenn ein Mitarbeiter Tätigkeiten verschiedener Lohngruppen ausführt, gilt:

  • Überwiegensprinzip: Die Lohngruppe, deren Tätigkeiten den zeitlich überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmachen
  • Bei annähernd gleichmäßiger Verteilung: die höhere Lohngruppe
  • Vorübergehende höherwertige Einsätze begründen keinen dauerhaften Anspruch auf die höhere Lohngruppe

Probezeit und Neueinstellungen

  • Auch in der Probezeit muss die korrekte Lohngruppe gezahlt werden
  • Eine vorübergehende niedrigere Einstufung zur Einarbeitung ist tarifwidrig
  • Bei Quereinsteigern ohne Bauausbildung: Eingruppierung nach tatsächlicher Tätigkeit (in der Regel LG 1 oder LG 2)

Häufige Fehler bei der Eingruppierung

Fehler 1: Alle Helfer in LG 1 einstufen

Viele Betriebe stufen ungelernte Mitarbeiter automatisch in LG 1 ein — auch wenn diese nach einigen Monaten bereits Fachwerker-Tätigkeiten (LG 2) ausführen. Die Eingruppierung muss bei veränderten Tätigkeiten angepasst werden.

Fehler 2: Vorarbeiter nicht in LG 5 einstufen

Kolonnenführer und Vorarbeiter werden häufig noch als Facharbeiter (LG 3) bezahlt, obwohl sie Weisungsbefugnis haben. Dies ist ein klassischer Prüfungsbefund bei Betriebsprüfungen.

Fehler 3: Qualifikation statt Tätigkeit bewerten

Ein Gesellenbrief allein reicht nicht für LG 3. Umgekehrt darf ein Mitarbeiter ohne Gesellenbrief nicht in LG 1 bleiben, wenn er Facharbeiten ausführt.

Fehler 4: Regionale Unterschiede ignorieren

Die Tarifgebiete West und Ost haben unterschiedliche Lohnsätze. Bei Baustellen im jeweils anderen Tarifgebiet gilt der Lohn des Einsatzortes, nicht des Betriebssitzes.

Fehler 5: Eingruppierung nicht dokumentieren

Die Eingruppierung muss im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Eingruppierungsmitteilung schriftlich festgehalten werden. Fehlende Dokumentation führt bei Streitigkeiten zu Beweisproblemen.

Eingruppierung und SOKA-BAU

Die Eingruppierung hat direkte Auswirkungen auf die SOKA-BAU-Beiträge und Erstattungen:

  • SOKA-BAU-Beiträge berechnen sich auf Basis der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne
  • Bei zu niedriger Eingruppierung fordert die SOKA-BAU im Rahmen einer Prüfung die Differenzbeiträge nach
  • Die Urlaubserstattung orientiert sich an den gemeldeten Löhnen — niedrigere Meldungen bedeuten niedrigere Erstattungen

SOKA-BAU-Prüfungen

Die SOKA-BAU prüft die Eingruppierung bei Betriebsprüfungen regelmäßig. Typische Prüfungsschritte:

  1. Abgleich der gemeldeten Lohngruppen mit den Arbeitsverträgen
  2. Befragung zu den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten
  3. Prüfung, ob Vorarbeiter und Poliere korrekt eingestuft sind
  4. Nachberechnung der Beiträge bei festgestellten Fehlern

Übertarifliche Zulagen

Viele Bauunternehmen zahlen über den Tariflohn hinaus. Diese übertariflichen Zulagen sind grundsätzlich zulässig und verbreitet, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.

Typische Zulagen

  • Leistungszulage — für überdurchschnittliche Arbeitsleistung
  • Marktzulage — zum Ausgleich regionaler Lohnunterschiede
  • Treueprämie — für langjährige Betriebszugehörigkeit
  • Funktionszulage — für besondere Aufgaben (z. B. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter)

Anrechnung bei Tariferhöhungen

Achtung: Übertarifliche Zulagen können bei Tariferhöhungen grundsätzlich verrechnet werden, sofern im Arbeitsvertrag keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Formulieren Sie daher Zulagevereinbarungen sorgfältig.

Gehaltsgruppen für Angestellte

Neben den Lohngruppen für gewerbliche Arbeitnehmer gibt es im Baugewerbe auch Gehaltsgruppen für Angestellte nach dem Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes.

GehaltsgruppeTypische Positionen
A IEinfache kaufmännische/technische Tätigkeiten
A IISachbearbeiter mit Fachkenntnissen
A IIIQualifizierte Sachbearbeiter, Techniker
A IVBauleiter, Abteilungsleiter
A VLeitende Angestellte mit besonderer Verantwortung

Checkliste: Korrekte Eingruppierung

  • Tätigkeitsbeschreibung für jeden Mitarbeiter dokumentiert
  • Eingruppierung richtet sich nach überwiegend ausgeübter Tätigkeit
  • Korrektes Tarifgebiet (West/Ost) angewendet
  • Vorarbeiter und Poliere korrekt eingestuft
  • Eingruppierung im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten
  • Bei Tätigkeitswechsel: Eingruppierung angepasst
  • SOKA-BAU-Meldungen stimmen mit Eingruppierung überein
  • Übertarifliche Zulagen klar von Tariflohn getrennt

Fazit

Die korrekte Eingruppierung in Lohngruppen ist fundamental für eine fehlerfreie Baulohnabrechnung. Sie beeinflusst nicht nur das Nettogehalt Ihrer Mitarbeiter, sondern auch SOKA-BAU-Beiträge, Sozialversicherung und die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei Prüfungen.

Spezialisierte Baulohn-Dienstleister prüfen die Eingruppierung Ihrer Mitarbeiter und stellen sicher, dass alle tariflichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden — ein wichtiger Baustein für eine revisionssichere Lohnabrechnung.

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