Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld: So sichern Sie sich alle Erstattungen

Die Winterbauförderung ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigung im Baugewerbe auch in den kalten Monaten zu sichern. Doch viele Bauunternehmen schöpfen die ihnen zustehenden Erstattungen nicht vollständig aus — oft aus Unkenntnis der verschiedenen Leistungen oder wegen versäumter Fristen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie sich alle Wintergeld-Leistungen sichern.

Das System der Winterbauförderung im Überblick

Die Winterbauförderung soll Arbeitsplätze im Baugewerbe auch während der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März erhalten. Sie besteht aus drei Säulen:

LeistungZweckFinanzierung
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)Ersatz für witterungsbedingt ausgefallene ArbeitsstundenBundesagentur für Arbeit
Zuschuss-Wintergeld (ZWG)Anreiz zur Nutzung von Arbeitszeitguthaben statt Saison-KUGWinterbau-Umlage
Mehraufwands-Wintergeld (MWG)Ausgleich für Mehraufwand bei Winterarbeit im FreienWinterbau-Umlage

Die Winterbau-Umlage wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,6 % der Bruttolohnsumme, der Arbeitnehmeranteil 0,8 %.

Zuschuss-Wintergeld (ZWG) im Detail

Was ist das ZWG?

Das Zuschuss-Wintergeld ist eine Prämie dafür, dass Arbeitnehmer angespartes Arbeitszeitguthaben einsetzen, um witterungsbedingte Ausfallstunden auszugleichen. Der Grundgedanke: Wer Guthabenstunden einbringt statt Saison-KUG zu beziehen, wird belohnt.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitnehmer muss ein Arbeitszeitkonto führen
  • Es müssen Guthabenstunden auf dem Konto vorhanden sein
  • Die Guthabenstunden werden in der Schlechtwetterzeit eingebracht, um Ausfallstunden zu vermeiden
  • Das Arbeitsverhältnis muss ungekündigt sein

Höhe und Berechnung

  • 2,50 Euro pro eingebrachter Guthabenstunde
  • Maximal 150 Stunden pro Schlechtwetterzeit
  • Das ergibt einen maximalen Anspruch von 375 Euro pro Arbeitnehmer und Schlechtwetterzeit

Rechenbeispiel

Ein Maurer hat im Sommer 120 Guthabenstunden auf seinem Arbeitszeitkonto angespart. Im Januar fallen wegen schlechter Witterung 80 Arbeitsstunden aus. Er bringt 80 Guthabenstunden ein:

  • ZWG: 80 Stunden × 2,50 € = 200,00 €
  • Vorteil für den Arbeitnehmer: Er erhält seinen vollen Lohn (statt 60-67 % Saison-KUG) plus 200 € ZWG
  • Vorteil für den Arbeitgeber: Kein Saison-KUG-Antrag, kein Verwaltungsaufwand, Arbeiter bleibt bei Bedarf einsatzbereit

Mehraufwands-Wintergeld (MWG) im Detail

Was ist das MWG?

Das Mehraufwands-Wintergeld gleicht die erschwerten Arbeitsbedingungen aus, die bei Bautätigkeiten im Freien während der Wintermonate auftreten. Es wird für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gezahlt.

Voraussetzungen

  • Arbeit auf Baustellen im Freien oder in nicht vollständig umschlossenen Bauwerken
  • Tätigkeit während der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März)
  • Gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes
  • Das Arbeitsverhältnis muss ungekündigt sein

Höhe und Staffelung

ZeitraumMWG pro Stunde
Dezember und März1,00 €
Januar und Februar1,50 €

Die Staffelung berücksichtigt, dass die Witterungsbedingungen in den Kernwintermonaten härter sind als in den Übergangsmonaten.

Rechenbeispiel

Ein Tiefbauarbeiter leistet im Januar 160 Arbeitsstunden auf einer Baustelle im Freien:

  • MWG: 160 Stunden × 1,50 € = 240,00 €
  • Bei Vollbeschäftigung über die gesamte Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) kann ein Arbeitnehmer bis zu 880 Euro MWG erhalten

Welche Tätigkeiten sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt:

  • Hochbauarbeiten im Rohbauzustand
  • Tiefbauarbeiten (Kanalbau, Straßenbau, Erdarbeiten)
  • Gerüstbauarbeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Gleisbauarbeiten

Nicht anspruchsberechtigt:

  • Innenausbauarbeiten in geschlossenen Gebäuden
  • Werkstattarbeiten
  • Bürotätigkeiten
  • Arbeiten in beheizten Hallen

Kombination von ZWG und MWG

Beide Wintergeldarten können nebeneinander bezogen werden. Ein Arbeitnehmer, der in der Schlechtwetterzeit sowohl im Freien arbeitet als auch Guthabenstunden einbringt, kann beide Leistungen gleichzeitig erhalten.

Optimales Zusammenspiel mit Saison-KUG

Die drei Leistungen der Winterbauförderung greifen ineinander:

  1. Zunächst: Einbringung von Guthabenstunden aus dem Arbeitszeitkonto → ZWG wird gezahlt
  2. Parallel: Für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im Freien → MWG wird gezahlt
  3. Wenn Guthabenstunden aufgebraucht sind: Für verbleibende Ausfallstunden → Saison-KUG wird beantragt

Diese Reihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben und maximiert die Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Antragstellung und Fristen

Wer stellt den Antrag?

Der Arbeitgeber stellt den Erstattungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Leistungen werden zunächst an den Arbeitnehmer ausgezahlt und anschließend erstattet.

Erforderliche Unterlagen

  • Arbeitszeitnachweise mit Angabe der Ausfallstunden und eingebrachten Guthabenstunden
  • Nachweis über die Auszahlung des Wintergeldes an die Arbeitnehmer
  • Angaben zur Witterung an den jeweiligen Einsatzorten
  • Bescheinigung, dass die Arbeitnehmer auf Baustellen im Freien tätig waren (für MWG)

Fristen

FristZeitraum
AntragstellungInnerhalb von 3 Monaten nach Ende des Kalendermonats
Aufbewahrung der UnterlagenMindestens 5 Jahre

Wichtig: Versäumte Fristen führen zum unwiderruflichen Verlust des Erstattungsanspruchs. Es gibt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Praxistipp zur Fristwahrung

Stellen Sie den Erstattungsantrag monatlich und nicht erst am Ende der Schlechtwetterzeit. So vermeiden Sie Fristversäumnisse und sichern einen kontinuierlichen Liquiditätszufluss.

Die Winterbau-Umlage

Die Winterbauförderung wird über die Winterbau-Umlage finanziert, die von allen Baubetrieben zu entrichten ist.

Beitragssätze

BeitragsträgerAnteil
Arbeitgeber1,6 % der Bruttolohnsumme
Arbeitnehmer0,8 % der Bruttolohnsumme
Gesamt2,4 %

Die Umlage wird ganzjährig erhoben, also auch in den Sommermonaten. Sie fließt an die Bundesagentur für Arbeit und wird zweckgebunden für die Winterbauförderung verwendet.

Meldung und Abführung

Die Winterbau-Umlage wird im Rahmen der regulären Beitragsschätzung der Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Der Arbeitgeber führt sowohl seinen Anteil als auch den Arbeitnehmeranteil ab, der vom Bruttolohn einbehalten wird.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Fehler 1: Keine Arbeitszeitkonten eingerichtet

Ohne Arbeitszeitkonten kann kein ZWG beantragt werden. Lösung: Richten Sie für alle gewerblichen Mitarbeiter Arbeitszeitkonten ein und nutzen Sie die Sommermonate zum Aufbau von Guthabenstunden.

Fehler 2: Fristversäumnis bei der Antragstellung

Der häufigste Grund für entgangene Erstattungen. Lösung: Implementieren Sie einen monatlichen Prozess für die Antragstellung direkt nach Monatsabschluss.

Fehler 3: Mangelhafte Dokumentation der Einsatzorte

Für das MWG muss nachgewiesen werden, dass die Arbeit im Freien stattfand. Lösung: Dokumentieren Sie auf den Stundenzetteln den konkreten Einsatzort und die Art der Tätigkeit.

Fehler 4: Fehlende Abgrenzung von Innen- und Außenarbeiten

Mischarbeiten führen häufig zu Fehlern bei der MWG-Berechnung. Lösung: Erfassen Sie Innen- und Außenstunden getrennt auf den Arbeitszeitnachweisen.

Fehler 5: Verzicht auf ZWG bei kurzen Ausfallzeiten

Auch einzelne eingebrachte Guthabenstunden berechtigen zum ZWG. Lösung: Bringen Sie konsequent alle witterungsbedingten Ausfallstunden über das Arbeitszeitkonto ein, bevor Sie Saison-KUG beantragen.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Zuschuss-Wintergeld

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG
  • Sozialversicherungsfrei
  • Wird auf der Lohnsteuerbescheinigung im Progressionsvorbehalt erfasst

Mehraufwands-Wintergeld

  • Steuerpflichtig — unterliegt dem Lohnsteuerabzug
  • Sozialversicherungspflichtig — es fallen SV-Beiträge an
  • Wird als regulärer Lohnbestandteil abgerechnet

Diese unterschiedliche Behandlung ist in der Praxis ein häufiger Fehlerquell. Achten Sie darauf, dass Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihr Dienstleister die korrekte steuerliche Zuordnung vornimmt.

Wirtschaftliche Bedeutung für Ihr Unternehmen

Die Winterbauförderung ist kein Almosen, sondern eine relevante Finanzierungsquelle, die Sie als Arbeitgeber aktiv nutzen sollten.

Beispielrechnung für einen Betrieb mit 20 gewerblichen Mitarbeitern

PositionBerechnungBetrag
MWG Dezember20 × 160 h × 1,00 €3.200 €
MWG Januar20 × 160 h × 1,50 €4.800 €
MWG Februar20 × 160 h × 1,50 €4.800 €
MWG März20 × 160 h × 1,00 €3.200 €
ZWG (Ø 80 h pro MA)20 × 80 h × 2,50 €4.000 €
Gesamterstattung20.000 €

Diese Berechnung zeigt: Bei konsequenter Nutzung aller Wintergeld-Leistungen fließen erhebliche Beträge an Ihr Unternehmen zurück.

Fazit

Das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld sind zentrale Bausteine der Winterbauförderung, die jedes Bauunternehmen kennen und nutzen sollte. Die korrekte Beantragung erfordert eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung strenger Fristen.

Spezialisierte Baulohn-Dienstleister übernehmen die vollständige Abwicklung der Wintergeld-Anträge — von der Dokumentation über die fristgerechte Antragstellung bis zur Überwachung der Erstattungseingänge. So stellen Sie sicher, dass Ihrem Unternehmen keine Leistungen entgehen.

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